Scheidung mit Wallet: Wie Sie Ihr Krypto-Vermögen vor dem Rosenkrieg schützen

Digitale Vermögenswerte wie Bitcoin oder Ethereum sind fest im Alltag vieler Menschen etabliert. Wer rechtzeitig investiert hat, konnte beträchtliche Gewinne erzielen. Doch was passiert mit diesen Krypto-Vermögen, wenn es in der Ehe kriselt? Eine Trennung oder Scheidung bedeutet nicht nur emotionale Belastung, sondern birgt auch erhebliche finanzielle Risiken. Besonders für Krypto-Investoren kann der sogenannte Zugewinnausgleich ohne Vorsorge teuer werden.

In diesem Beitrag erläutere ich als Anwalt für Familienrecht, wie Kryptowährungen im Falle einer Scheidung rechtlich behandelt werden. Vor allem zeige ich auf, welche Möglichkeiten bestehen, das eigene Depot schon im Vorfeld zu schützen, damit ein persönlicher Vermögensaufbau nicht durch einen rechtlichen Automatismus gefährdet wird. In meiner Kanzlei für Familienrecht habe ich mich auf die einvernehmliche Scheidung spezialisiert (www.online-scheidung-deutschland.de).

Zugewinnausgleich – was bedeutet das?

In Deutschland leben Ehegatten in der Regel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes durch Ehevertrag geregelt wurde. Das persönliche Vermögen bleibt während der Ehe getrennt und erst im Falle der Scheidung wird verglichen, welcher Ehegatte während der Ehe mehr Vermögen dazugewonnen hat. Die Differenz bildet den Zugewinn, und der Partner mit dem höheren Vermögenszuwachs während der Ehe gleicht die Hälfte der Differenz an den anderen aus.

Ein Beispiel: Startet Ehegatte A mit 10.000 € und hat am Ende 110.000 €, während Ehegatte B von 0 auf 20.000 € kommt, ergibt sich für A ein Zugewinn von 100.000 €, für B von 20.000 €. Die Differenz liegt bei 80.000 €; A müsste B davon 40.000 € ausgleichen.

Kryptowährungen im Zugewinnausgleich

Kryptowährungen werden wie Bankguthaben, Immobilien, Aktien oder sonstige Anlageformen behandelt. Maßgeblich ist der Wert am Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags. Wer bei Eheschließung Bitcoin im Wert von 10.000 € besitzt und zum Ende der Ehe auf 60.000 € kommt, hat allein aus diesem Investment einen Zugewinn von 50.000 €. Ebenso werden während der Ehe getätigte Käufe oder Verkäufe berücksichtigt. Entscheidend ist stets die Vermögensentwicklung zwischen Anfang und Ende der Ehe.

Wie kann man das eigene Krypto-Depot schützen?

Juristisch ist ein notarieller Ehevertrag das effektivste Mittel, um das Krypto-Vermögen zu schützen, entweder durch Ausschluss oder individuelle Gestaltung des Zugewinnausgleichs. Eheverträge können vor oder während der Ehe abgeschlossen werden; sie müssen notariell beurkundet sein. Auch im Zuge einer Trennung kann noch eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden, um das Vermögen individuell aufzuteilen. Selbst im laufenden Scheidungsverfahren ist ein gerichtlicher Vergleich über den Zugewinnausgleich möglich, sofern beide Ehepartner anwaltlich vertreten sind.

Was passiert, wenn Kryptowährungen verschwiegen werden?

Verschweigen ist keine Option. Jeder Ehegatte ist gesetzlich verpflichtet, sein komplettes Vermögen inklusive Kryptowährungen offenzulegen. Wer beispielsweise sein Wallet verbirgt, riskiert nicht nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Verschleierte Werte werden außerdem häufig vom Familiengericht nachträglich angesetzt und ausgeglichen. Technische Anonymität ersetzt nicht die gesetzliche Pflicht zur Transparenz.

Fazit

Kryptowährungen sind ein fester Bestandteil moderner Vermögensplanung. Wer digitale Assets hält, sollte sich im Klaren sein, dass diese im Scheidungsfall ebenfalls zum Zugewinnausgleich herangezogen werden. Ohne vertragliche Regelung kann das erhebliche finanzielle Folgen haben. Am sichersten schützt man sich durch einen notariellen Ehevertrag, individuelle Einigungslösungen oder einen gerichtlichen Vergleich. Kluge Vorsorge bewahrt vor teuren Überraschungen, besonders in einem zunehmend volatilen Kryptomarkt.

Der Autor: Scheidungsanwalt Rechtsanwalt Niklas Clamann ist Rechtsanwalt in Münster. Seit dem 1. Januar 2021 betreibt er die ehemalige Kanzlei Kieppe und das zugehörige Portal für Online-Scheidung. Persönliche Beratung und individueller Service stehen dabei im Zentrum seiner Bestrebungen.

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